Uhlenbruch

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt

 

Wir sind Ihre Experten für Arbeitsrecht & vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und Personalräte.

Die Sozietät geht zurück auf die Niederlassung von Kurt Uhlenbruch als Rechtsanwalt 1977 in Köln.

Im Januar 1983 begann die Zusammenarbeit von Kurt Uhlenbruch und Rechtsanwältin Irma Vormbaum-Heinemann.

Im Juni 2003 trat Rechtsanwalt Dirk Schabram in die Kanzlei ein. Rechtsanwältin Saskia M. Schmid ist seit Juni 2008 und Rechtsanwältin Antje Dudenbostel ist seit Juli 2009 in der Kanzlei tätig.
 

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht die Tätigkeit in der arbeitsrechtlichen Beratung sowie der Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und in arbeitsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Betriebsräte und Personalräte werden in der Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen beraten.

 


Alle Mitglieder der Sozietät sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Regelmäßige Fortbildungen sind für alle Anwälte der Kanzlei selbstverständlich.

Die Sozietät ist Gründungsmitglied des bundesweiten »Anwaltsnetzwerks Arbeitsrecht«, einem Zusammenschluss von 13 Kanzleien an 16 Standorten.
 
 

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Wir unterstützen Sie!

Für Betriebsräte und Personalräte:

Betriebsräte und Personalräte werden in der Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen beraten.

Alle Anwälte nehmen an betrieblichen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, z.B. über Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitszeitregelungen, technische Einrichtungen und Sozialpläne teil.

Sie führen Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht und den Verwaltungsgerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht und sind als Beisitzer in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz tätig.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht die Tätigkeit in der arbeitsrechtlichen Beratung sowie der Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und in arbeitsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Wir beraten Sie kompetent und individuell.

Seit mehr als 12 Jahren wird die Kanzlei im JUVE-Handbuch unter der Rubrik „Besonders empfohlene Arbeitnehmervertreter” bzw. nun „Besonders empfohlene Kanzleien für die Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern” benannt.

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Das sagen unsere Mandanten

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